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Billigungsbeschluss und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 52 der Gemarkung Albertshof zur Darstellung einer gemischten Baufläche



 

Beschluss:
 
Im Sitzungsverlauf wurde festgestellt, dass es sich wohl um die Fl. Nr. 23 und nicht wie im Tagesordnungspunkt genannt um die Fl. Nr. 52 der Gemarkung Albertshof handelt.
 
Dies soll von der Bauverwaltung nochmal überprüft werden.
 
Alle Mitglieder des Marktgemeinderates Wiesenttal wissen jedoch um welches Grundstück es sich bei der Fl. Nr. 23 Gem. Albertshof handelt.
 
Der Marktgemeinderat Wiesenttal billigt den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich Albertshof und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.
 
Alle Mitglieder des Marktgemeinderates Wiesenttal sprechen ausdrücklich Ihre Zustimmung zum Beschluss hinsichtlich der Fl. Nr. 23 Gem. Albertshof aus.
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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