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Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 52 der Gemarkung Albertshof zur Darstellung einer gemischten Baufläche




Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat Wiesenttal beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich Albertshof
Im Geltungsbereich befindet sich die Fl.Nr. 52, Gemarkung Albertshof.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar. Ziel der Planung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche.

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Markt Wiesenttal
Forchheimer Str. 8, 91346 Wiesenttal
Tel.: 09196 9299-0
E-Mail: info@wiesenttal.de
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