Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 529 der Gemarkung Streitberg
Beschluss:
Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Mit den Bauherren muss ggf. eine Vereinbarung über die Kostentragung eines überlangen Hausanschlusses mit Zählerschacht an der Grundstücksgrenze getroffen werden.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.